Praxis Schröder

Gefährliche Stoffe und Gemische müssen vor dem Inverkehrbringen und am Arbeitsplatz aus Sicherheitsgründen korrekt eingestuft und gekennzeichnet sein. Die Regeln dafür finden sich in der europäischen Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, der sogenannten CLP-Verordnung. Mit ihr werden für alle Mitgliedstaaten einheitliche Maßstäbe zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen vorgegeben.

Die CLP-Verordnung basiert überwiegend auf der Empfehlung der Vereinten Nationen (UN), zu dem sogenannten "Global Harmonisierten System" (GHS), das auf die Nachhaltigkeitskonferenz von 1992 in Rio de Janeiro zurückgeht. Das UN-GHS gibt den Rahmen für weltweit einheitliche Standards zum sicheren Umgang mit gefährlichen Stoffen und Gemischen vor und legt die Regeln zur Weitergabe der notwendigen Informationen in der Lieferkette fest. Europa hat als eine der ersten Regionen in der Welt diese Rahmenvorgaben des UN-GHS in die Tat umgesetzt.

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Gefahrstoffe -Praxis Schröder verstehen

Erscheinungsjahr: 2024

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